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Alt 06.05.2009, 22:34   #5
Thorsten
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von Joerg aus Hattingen Beitrag anzeigen
Beim MTB könnte es sein, dass Du diese Lenkerhörner abmontieren musst (wenn vorhanden).
Nein.

Was muss verschlossen sein? Aus der Sportordnung:
G.2 Ausrüstung
...
b) Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.
...
h) Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen verschlossen oder gebrückt sein.

Man kann b) so auslegen, dass nach vorne ragende Lenkerhörnchen die gleiche Gefährdung beim "irgendjemandem Reinfahren" darstellen wie die Rohre des Aufliegers. Daher sollte man diese zumindest mit einem Stopfen verschlossen haben und nicht offen und "bereit zum Weihnachtsplätzchen ausstechen" haben. Diese Entscheidung liegt dann beim Einsatzleiter der Kampfrichter.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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