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Nachdem ich das Ganze hier jetzt verfolgt habe muss ich auch meinen Senf dazugeben, ich arbeite in der Radbranche und versende auch viele Teile mit ebay und kann den ich mal hier ein wenig zur Aufklärung beitragen.
Also los gehts:
1. Alu lässt sich nur ganz ganz bedingt biegen, allgemein gilt höchstens 0,2mm. Ob das hier reicht kann ich so nicht beurteilen. Ansonsten sieht der Schaden tatsächlich nicht so schlimm aus, aber wenn der Rahmen verbogen ist..........
2. Anders als hier teilweise dargestellt sieht es in diesem Fall schon so aus dass der Käufer den Verkäufer in Regress nehmen kann, denn er hat ja schon direkt nach dem Auspacken dem Verkäufer den Schaden gemeldet. Dass er das Ausmaß des Schadens erst später gemerkt hat (Stichwort Radeinbau) liegt im Rahmen, da ja niemand direkt den Aufbau des Rades erwarten kann.
Wer dann letztlich für den Schaden haftet (DPD oder Verkäufer) ist eine ganz andere Sache, vor allem beim DPD sehe ich schwarz denn dann hätte der Käufer tatsächlich den Schaden melden müssen, und zwar natürlich nicht den Verkäufer sondern DPD.
Wenn der Käufer allerdings der Meinung ist dass es kein Transportschaden sondern schlechte Verpackung war (kann und will ich anhand der Bilder aber nicht beurteilen) sollte er etwas unternehmen, den wie es aussieht ist der Rahmen eventuell tatsächlich irreparabel beschädigt.
Im gesamten gesehen kann es tatsächlich so kommen wie sybenwurz hier schon gesagt hat, dass nämlich nichts bei rauskommt und in diesem Fall aufgrund der "Beweislage" (oder eben auch nicht) der Käufer der Dumme ist.
ich würde an des Käufers Stelle den Hersteller bzw. Importeur kontaktieren (ist in diesem Fall jetzt die Firma GROFA) um nachzufragen inwieweit GROFA technisch die Sache einschätzen. Die werden sich zwar hüten definitve Aussagen zu machen, aber ne Einschätzung kann ja nicht schaden.
Grüße
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