Zitat:
Zitat von powermanpapa
ja
das geht nicht
die müssen zahlen
und dann können sie die Kohle von ihrem Kunden zurück holen
ist ja der Sinn der Versicherung, das der Geschädigte nicht der gearschte ist, nur weil der Verursacheridiot es mit Absicht gemacht hat
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Sinn der Versicherung ist, dass sie Geld verdient.
Wikipedia dazu:
"Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 € je Fall vom Fahrer regressieren.
Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei.
Wenn das stimmt und ich es richtig verstehe, zahlt die Versicherung also Nullkommanichts!
Wenn einer zahlt, dann der Autofahrer selbst.