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Zitat von Falko
Richtig, der Versicherer nimmt den Versicherten bei Vorsatz in Regress. Diese Sorge habe ich meinem Anwalt nämlich auch schon mitgeteilt: Was mache ich, wenn der Typ kein Geld hat und die Versicherung nicht zahlt wg. Vorsatz? Lt. Anwalt geht die Versicherung dann in Vorleistung und holt sich das Geld dann vom Versicherungsnehmer....aber ich als Geschädigter bin grundsätzlich immer abgesichert.
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Vorsatz ist in den Bedingungen der KFZ-Versicherer ausgeschlossen. Die Versicherung prüft zunächst den Versicherungsschutz. Wenn dieser gegeben ist, wird erst die Haftung überprüft.
Da Vorsatz ausgeschlossen ist, wird sie sich mit den Haftungsansprüchen erst gar nicht befassen und demnach auch nicht in irgendwelche Vorleistung gehen.
Was der Anwalt wohl meint, dass wenn die Versicherung zunächst nicht von Vorsatz, sondern von grober Fahrlässigkeit ausgeht und demnach zahlt, wird sie sich das Geld zurück holen, wenn in einem Gerichtsverfahren sich rausstellen sollte, dass der Fahrer Vorsatz begangen hat.
Wenn von vornherein fest stand, dass der Fahrer Vorsatz beging, geht eine Versicherung auch nicht in Vorleistung. Warum sollte sie auch ? Hier übernimmt ja der Versicherer das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte beim Schädiger kein Geld zu holen sein.
Ich hätte in dem Fall wahrscheinlich erst mal keinen Gebrauch vom Anwalt gemacht und den Kontakt mit der Versicherung aufgenommen. Erst wenn die sich quer stellen und Schadenszahlungen drücken wollen, hätte ich einen Anwalt hinzu gezogen. Da die Versicherer nicht unerhebliche Kosten einsparen, sind sie in den Fällen ohne Anwalt meist kulanter.