Nach der Strafprozeßordnung gibt es schon die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen, sog. Adhäsionsverfahren. Voraussetzung ist, daß der Anspruch noch nicht anderweitig geltend gemacht ist, d.h. also noch keine Klage erhoben wurde. Das Gericht kann einen solchen Antrag jedoch ablehenen, d.h. nicht darüber entscheiden, wenn die Sache für eine Entscheidung "nicht geeignet" ist. Das wird wohl dann der Fall sein, wenn umfangreich Beweis zur genauen Schadenshöhe erhoben werden müßten (oder, wenn das Gericht keine Lust hat

). Praktisch wird ein solches Verfahren nach meiner Kenntnis nicht oft durchgeführt. Ich mache aber auch kaum Strafrecht, kann dazu also auch nicht viel sagen. Im Strafverfahren bist Du hinsichtlich der Anklageerhebung von der STA abhängig, im Zivilverfahren bestimmst Du selbst, wann und wie Du Klage erhebst. Hätte also nicht nur Vorteile, das "in einem" zu regeln.