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Alt 15.04.2009, 00:40   #59
Rhing
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Da bist Du sicher auf dem richtigen Weg. Das Kennzeichen hast Du ja. Damit kann Dein RA den Halter und die Versicherung ermitteln und dort den Schaden geltend machen und ggfls. auch gerichtlich durchsetzen. Die Reparatur kannst Du also bald beauftragen. Ob jemand anders gefahren ist - wenn das behauptet wird - ist dafür irrelevant, da Halter und Versicherung direkt Dir gegenüber haften.
Für "entgangene Trainingsfreuden und -leiden" gibt's nix, kann aber eine untergeordnete Rolle beim Schmerzensgeld spielen.
Angepampt oder nicht, das Rüberziehen ist nicht gerechtfertigt und zivilrechtlich müßte er das beweisen. Sollte die Versicherung nicht zahlen bzw. unzureichend zahlen, wird es wohl einige Monate dauern. Hängt von der Belastung des Gerichts ab. Aber wie gesagt, ich hab 2 mal (mit RA-Briefkopf) keine Probleme mit der außergerichtlichen Regulierung gehabt. Das waren allerdings kleinere Beträge < 500 und kein Totalschaden.
Du denkst die Sache auch mal von der andern Seite aus durch und das ist gut. Deswegen hab ich ja auch so "blöde" Argumente gebracht. Besser Du stellst Dir die Frage vorher und überlegst Dir die Antworten, als erst im Termin. Der Richter, spätestens der gegnerische RA wird sie Dir stellen. Aber da haben die Zeugen ja auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Bist Du denn wieder halbwegs auf dem Damm? Mit Deinen "Wetten" scheinst Du ja zumindest den Humor nicht verloren zu haben.
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