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Alt 13.04.2009, 10:33   #35
Volkeree
Szenekenner
 
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Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 4.916
Jetzt haltet mal den Ball flach.

Mord und versuchter Totschlag ist da etwas weit hergeholt, wie Dude halt schon geschrieben hat.
Für eine schwere Körperverletzung ist eine schwere Folge erforderlich, z.B. Arm ab oder so.

Mehr als eine gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug Auto und eine das Leben gefährdene Behandlung) dürfte das nicht sein.

Die Tatbestände werden aber von Gericht zu Gericht anders ausgelegt. Wenn ein Richter da auf ein versuchtes Tötungsdelikt entscheiden würde, wäre das schon heftig, würde aber bestimmt die weiteren Instanzen nicht standhalten.

Was der Polizeit von wegen Teilschuld gesagt hat, würde ich mal nicht so eng sehen. Er wollte möglicherweise damit nur sagen, dass du auch was falsch gemacht hast, nämlich den Radweg nicht genutzt. Das rechtfertigt aber das Verhalten dieses Idioten kein bisschen.
Wenn der Radweg ausgeschildert ist, gehe grundsätzlich einfach mal davon aus, dass du ihn auch nutzen musst, egal was du sonst liest.

PN

Wenn du Alkohol bei dem Typ gerochen hast, dann sag es, wenn nicht dann lass es. Wenn man zu stark auf die Kacke haut, kann es auch unglaubwürdig wirken.

Jetzt einfach mal abwarten bis du zum Anwalt gehst und mache dich nicht weiter verrückt, schadet unter Umständen nur deiner Genesung.

Volker
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