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Zitat von dude
Das ist nicht auszuschliessen, duerfte aber deutlich weniger als die Haelfte sein. Beim Verkehrsanwalt unbedingt darauf draengen, dass die Sache auch strafrechtlich verfolgt wird. Ich hatte vor Jahren einen ganz aehnlichen Fall, der fuer den Autofahrer mit 500 DM Busse endete, weil meine Anwaeltin den Finger nicht draufhatte - das war's! Trotz Unfallflucht kein Fuehrerscheinentzug.
Beim naechsten Unfall (...) den Polizisten darauf hinweisen, dass der Fahrer nach Deinem Empfinden stark nach Alkohol roch.
Rad fotographieren, Klamotten nicht waschen, aufbewahren. Kaufzettel noch vorhanden?
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Klamotten sind noch nicht gewaschen und sehen recht zerfetzt aus, Kaufzettel (Rad) nicht mehr vorhanden...war ein Gebrauchtkauf (aber selbes Modell gibt es bei Rose zu kaufen)
Das mit dem Alkohol habe ich mir auch schon überlegt....es war kurz nach drei....bestes Biergartenwetter....seine Frau meinte zur Polizei, dass der Mann mit dem Auto unterwegs sei...und..hm...es geht mir nicht in den Kopf, dass man nüchtern solche Dinge fabriziert. Evtl. schläft er nur irgendwo seinen Rausch aus und geht dann zur Polizei?
Zum Thema Radweg: Gab es da nicht mal ein Urteil von wegen Zumutbarkeit etc? Wie gesagt...wollte nicht mehr um Scherben und Steine kurven...und da Aufgrund des Feiertages kaum Verkehr auf der Straße war habe ich die Straße für die bessere Alternative gehalten.