Zitat:
Zitat von jürsche
Bin zwar kein Jurist, aber begeht der STudent im Artikel nicht auch einen Verstoß gegen Arzneimittelrecht, wenn er sich ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne Rezept besorgt?
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Natürlich wäre es das! Aber ich dachte er hatte ein Rezept!
Bei Ritalin, ohne Rezept, wäre dies noch eine ganze Ecke problematischer, denn das gehört zur Gruppe der Betäubungsmittel.