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Das mit Deiner Robe dürfte sich geändert haben GWG geht nur noch bis 150 EUR und muss selbstständig nutzbar sein.
Ist es nicht selbstständig nutzbar, kommen Gegenstände in eine Bereich von 150-1000 EUR in einen sog. GwG Pool, der linear abzuschreiben ist.
Degressive Abschreibung gibt es im GwG Bereich meines Wissen schon lange nicht mehr. Für Anlagevermögen ist sie temporär bis 2010 oder 2011 wieder eingeführt worden.
Wie TriVet schon schrieb: Abschreibung und Tilgung haben nix miteinander zu tun.
Der Punkt im Thema ist aber doch, dass "monatliches Bruttoeinkommen" für ein unternehmerisches Handeln - gerade als Arzt der u.U. viel investiert- wirklich kein sehr geeigneter Begriff ist.
Jemand der Investiert ist ein Unternehmer und seine Situation sollte auch so beschrieben werden - er hat ja auch die selben Risiken im Gegensatz zu eine AN, der tatsächlich ein Bruttogehalt bekommt.
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