Zitat:
Zitat von TriVet
Ich denke, dass wie oben geschrieben mit diesem "Bruttogehalt" das "vorläufige betriebswirtschaftliche Ergebnis Einnahmen-Ausgabe-BWA" gemeint ist, also kurz gesagt der Gewinn vor Steuern.(Freiberuflern reicht ja eine einfache Einnahmen-Überschuß-Buchhaltung.)
Sprich Praxiseinahmen minus Praxisausgaben (also Personal, Labor, Material, Kfz, Raumkosten, Abschreibungen o.ä..).
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Ok. Aus meiner Sicht das einzige was Sinn macht.
Letztlich: Zinsaufwendungen/-erträge (Letztere hat er evtl. nicht

), sind im vorläufigen Ergebnis normal ja drin. Bleibt die Frage: Hier auch?
Oder muss der Radiologe die 4,65% p. a. (und die Tilgung) für das 2,876Mio LfA Darlehn für sein neues Kernspin-Spielzeug noch an die Apobank abdrücken (und die Zahl ist ein Betriebsergebnis vor "Finanzergebnis")?
Normiert man das u.U. mal runter, sieht die Grafik möglicherweise ganz anders aus.
peace Helmut