Zitat:
Zitat von janosch
Kennt sich jemand damit aus, ob dies dann verlängert werden kann auch wenn es vertraglich festgehalten ist, dass es in ein unbefristetes übergeht?!
you know what i mean?? 
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Ich bin mir nicht sicher, was du oben mit
",ob dies dann verlängert werden kann (...)" genau meinst.
Kurzarbeit hat zunächst mal nichts mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsverhältnis zu tun.
Umgekehrt gilt dies genauso, d.h. sowohl Mitarbeiter in befristeten als auch unbefristeten Arbeitsverhältnissen können in Kurzarbeit arbeiten, aber auch während Kurzarbeit vom befristeten ins unbefristete Arbeitsverhältnis wechseln.
Hilft dir das?
Zitat:
Zitat von Danksta
Du brauchst ja ne formelle Übernahme aus der Probezeit. Das ist ein kleiner Vertragszusatz.
Das ist unabhängig von der Probezeit. Abgesehen von erheblicher Unsicherheit ändert sich für Dich nix.
Allerdings:
Wenn in der Kurzarbeit Deine Probezeit verlängert wird, befindest Du Dich per Definitionem in einem gekündigten Verhältnis. Dann darfst Du keine Kurzarbeit mehr machen.
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Das ist aus 2 Gründen falsch!
Erstens hat janosch nichts von Probezeit geschrieben und zweitens sind Mitarbeiter in der Probezeit (auch wenn verlängert) NICHT in einem gekündigten Arbeitsverhältnis. Und damit kann janosch auch in Kurzarbeit arbeiten.
Zitat:
Zitat von keko
Yeah, you better look for a new job, man 
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Sich umsehen schadet sicher nicht.