Zitat:
Zitat von tobi_nb
So wie's die BZ schreibt ist es auch nicht ganz richtig.
Im Iran sind Frauen nur halb soviel Wert wie Männer.
Darum hat das Gericht ihr auch nur das Recht zugesprochen 1 Auge des Mannes zu verätzen.
Dagegen ist sie in Revision gegangen.
Daraufhin bekam sie das Recht zugesprochen, für 20.000 EUR auch das andere Auge zu verätzen. Bei einer gleichzeitigen Entschädigung von 40.000. Sie hat nur 20.000 genommen und mit den anderen 20.000 das 2. Auge "gekauft".
Da sie's selbst nicht vollstrecken kann, sucht sie z. Zt. freiwillige.
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ich hatte das schon vorn paar Tagen gelesen
joo, da sind (und bleiben hoffentlich) noch Welten zwischen dem was dort legitim und nem erschreckten Radfahrer der hier den Klick Schuh nicht ganz sachgemäß verwendet