Zitat:
Zitat von FuXX
Ich glaube man hat sogar das recht bis zu einem m vom rechten Rand entfernt zu fahren. So hab ich das zumindest mal in der Fahrschule gelernt. Das schafft man sogar mit 2 Radfahrern nebeneinander.
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ich hatte die Seite mit den Gerichtsurteilen gepostet, und da hat ein Radfahrer der ca. 1 m von der Begrenzung weg war eine Teilschuld bekommen.
Problem hier ist halt, das in der Strassenverkehrsordnung nur von ausreichend und angemessen die Rede ist. Da hängts halt ein wenig vom Richter ab was er draus macht.
Die 1,5 m Mindestabstand kann man allerdings schon als Richtwert nehmen, da dass ja eine Entscheidungs des Bundesgerichtshof war. Wenn also ein Richter am Amtgericht der Meinung ist 50 cm reichen aus, hat man gute Chance dass das Urteil von der nächsthöheren Instanz kassiert wird
