Moin,
zum Thema Radwegbenutzungspflicht in aller Kürze:
Der Radweg muss nur benutzt werden, wenn er mit einem blauen
Schild als solcher gekennzeichnet ist!
Andernfalls *darf* er benutzt werden!
Auch ein Fußweg mit dem Zusatzschild
"Radfahrer frei" darf, muss aber nicht, benutzt werden!
Guckt Ihr hier:
http://cycleride.de/rund_ums_fahrrad/hupmichnichtan.pdf
und hier:
http://fahrradzukunft.de/fz-0602/0602-03.htm
den originalen Gesetzestext gibt es z.B. hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php
Grund für diese immer noch weitestgehende unbekannte Gesetzesänderung ist:
"Nach einer Untersuchung der Berliner Polizei finden 81% aller
schweren und tödlichen Fahrradunfälle auf Radwegen statt und
zwar in Kreuzungsbereichen."
...
Ansonsten gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht
gegeben sein müssen:
1. straßenbegleitend,
2. benutzbar und
3. zumutbar.
Aber das wird dann im Zweifel vor Gericht entschieden...
Ansonsten ist mir auch schon des öfteren zu Recht der Kragen
geplatzt. Das ging auch schon ein paar mal so weit, dass ich
abgestiegen bin. Da ich 1,96m groß bin, sind die Autofahrer
bisher (toi, toi, toi) dann ganz schnell wieder eingestiegen.
Wenn ich mit etwas Abstand über solche Aktionen nachdenke,
komme ich aber zu dem Schluss, dass so etwas nichts bringt.
Wir sind alle auch Autofahrer! Wäre es bei allem verständlichen
Ärger nicht klüger, aufzuklären?
Viele Grüße,
Christian