Zitat:
Zitat von tobyvanrattler
Somit ausschließlich für Berufsjäger und Polizisten eine Erlaubnis Waffen zuhause zu lagern. (Dürfen Polizisten eigentlich generell Ihre Schußwaffe mit nach Hause nehmen? Oder müssen die nicht auch in der Dienststelle gelagert werden?)
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Ich weiß nicht ob das überall gleich ist. Aber der Polizist darf seine Pistole grundsätzlich immer tragen. Ausnahmen sind Großveranstaltungen (Fussi z.B.) oder betrunken..... .
Nimmt er die Waffe mit nach Hause, muss für einen sicheren Aufbewahrungsort gesorgt werden.
Volker