Zitat:
Zitat von kullerich
Leider habe ich es noch nicht im Netz gefunden, aber laut der Print-Ausgabe der Süddeutschen von heute (11.3.2009) gibt es die erste beeidete Aussage in diesem Fall...
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Nicht ganz korrekt, gemäß des gleichen Artikels hat Müller-Ott unter Eid die Aussage Engelhardts bestritten. Also steht sozusagen jetzt beeidete Aussage gegen beeidete Aussage.