Zitat:
Zitat von Campeon
Das Geld gehört ihm ja nicht.
Und Patrik behält ja nichts, außer einem sehr zweifelhaften Ruf zurück.
Und für sein Tun wurde er bestraft, aber laut Gesetz ist dies damit auch abgegolten, auch wenn es keiner vergisst.
Also wenn du zu schnell gefahren bist, deine Strafe gezahlt hast und die Punkte auf deinem Konto in Flensburg gezählt worden sind, ist für dich doch auch der Käse gegessen.
Und wenn er sich jetzt nichts mehr zu Schulden kommen läßt, dann ist doch alles ok.
Und ja, es muß ein:
Jetzt ist genug geben!
Man sollte ja in der Hoffnung und in der Zukunft leben und nicht in der Vergangenheit, oder bist du ein alter Rentner, der immer nur vorschwärmen tut was früher mal war.
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Auch hier hat das Recht wieder zwei Seiten. Das eine ist die Strafe weil man gegen Vorschriften verstoßen hat und das andere sind Ansprüche anderer, denen man Schaden zugefügt hat.
Beim Bankräuber ist ja nicht anders. Soweit genau das geraubte Geld gefunden wird, ist er es natürlich sofort los (nach den Strafgesetzen). Hat er das Geld ausgegeben, muss die Bank entsprechend zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Hier ist der Fall natürlich viel klarer als bei Sinkewitz. Wie man an dem Urteil gesehen hat, ist es teilweise nahezu unberechenbar, wie Richter bei zivilrechtlichen Forderungen entscheiden.
Das Sinkewitz- Urteil ist aber auf jeden Fall ein deutlicher Unsicherheitsfaktor für alle Doper.
Volker