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Würde so eine Verkleidung nicht in die Sportordnung Punkt G.2 f fallen?
"Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wettkampfgerichts ungenehmigt"
Ich denke, da verkleidete Laufräder in der UCI nicht erlaubt sind, wenn ich richtig informiert bin, könnte diese Verkleidung als außergewöhnlich gelten.
Fallen eigentlich Schutzbleche unter das Verbot der zusätzlich angebrachten Verkleidungen in Punkt a) ?
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