Zitat:
Zitat von DasOe
Dazu zitiere ich aus dem Antrag:
"Für das Teilzeit- oder Hauptamt sind Sanktionskataloge den entsprechenden Arbeitsverträgen anzuhängen, für das Ehrenamt schließt sich die weitere Mitarbeit aus."
Steht hier bereits:
http://www.triathlon-szene.de/forum/...8&postcount=91
Wie die konkreten Sanktionen aussehen sollen wird durch das jeweilige Präsidium definiert.
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Wie soll das arbeitsrechtlich laufen? Per Änderungskündigung? Die Abgabe dieser Erklärungen ist ja wohl bislang nicht Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses, daher wird man einen Angestellten auf Basis seines aktuellen Vertrags nicht sanktionieren können, wenn er die Abgabe verweigert.