ADFC braucht zum Antworten nur circa eine Stunde (hiesige Ämter immerhin etwa eine Woche)...
"eine grundsätzliche Rechtsprechung zu diesem Thema gibt es in der Tat nicht. In dem Buch "Recht für Radfahrer" gibt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler die folgende Empfehlung: "Richtig wird sein, auf allgemeine Grundsätze und Überlegungen zum Dauerrot bei Ampeldefekt zurückzugreifen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (VRS 5, 586) sind Ampeln sinnvoll und verkehrsangepasst zu befolgen. Gestörtes Rotlicht (Dauerlicht) enthält kein absolutes Weiterfahrgebot. Der in dem Lichtzeichen liegende Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) ist in diesem Falle rechtswidrig. Wird eine Ampel nach angemessener Frist nicht grün, kann man danach die Kreuzung unter Anwendung größter Vorsicht passieren (OLG Köln, VRS 59, 454). Die Frist ist dabei nach Umläufen der Grünphasen für die übrigen Verkehrsteilnehmer zu bemessen (wenn die anderen Fahrtrichtungen drei mal Grün bekommen haben, ohne dass man
selber Grün gesehen hat, kann man davon ausgehen, dass man nicht bedient wird), aber auch nach Zeitablauf (je nach Verkehrslage dürften drei bis fünf Minuten die äußerste Schmerzgrenze sein, wenn es sich nicht gerade um eine
Baustellenampel an einer sehr langgestreckten Baustelle handelt). (Quelle: Kettler, Dr. Dietmar: "Recht für Radfahrer", Rhombos-Verlag Berlin 2007, S. 84).
Da wir die Situation an den genannten Kreuzungen in Frankfurt sowie mögliche Lösungen von hier aus nicht beurteilen können, senden wir eine Kopie dieser Mail an den ADFC Frankfurt am Main."
__________________
"Ganzer Einsatz ist ganzer Erfolg"
(Mahatma Ghandi)
|