2007: Was ist fürs Schwimmen wichtig zu wissen?
Meine Idee ist es eventuelle irreführende Regelinterpretationen für diese Saison zu verhindern.
Also dann nachfolgend die Schimm-do's-and-Don'ts:
§ 4.1.1 Über den Schwimmstil werden keine Vorschriften gemacht.
§ 4.1.2 Dem Teilnehmer ist es zu seiner eigenen Sicherheit erlaubt, sich während des Schwimmens an geeigneten Stellen festzuhalten. (Wichtig: damit sind keine fahrenden Boote, Surfbretter gemeint, sondern die Sachen müssen auf der Stelle verbleiben.)
In einem Notfall sollte der Teilnehmer seinen Arm heben und nach Hilfe rufen. Nachdem Hilfe vom Rettungspersonal oder durch einen Kampfrichter geleistet wurde, darf der Teilnehmer den Wettkampf nicht fortsetzen. (Wichtig: gilt auch beim Radfahren und Laufen!)
§ 4.1.3 ... Stellt der Veranstalter eine Schwimmmütze mit aufgeschriebener oder aufgedruckter Startnummer, so hat der Teilnehmer diese zu tragen.
Beim Schwimmen darf die von Veranstalter ausgegebene Startnummer (Druckform) nicht getragen werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regel wird die gelbe Karte gezeigt.
§ 4.1.4 Augenbrillen und Gesichtsmasken sind beim Schwimmen gestattet. (z.B. Neoprenmasken)
§ 4.1.5 Verboten sind Hilfsmittel. wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Paddles, Schnorchel.
§ 4.1.6 Findet das Schwimmen in einem Schwimmbad statt, so hat der Teilnehmer die Wand am Ende der Bahn mit einem Körperteil zu berühren.
§ 4.1.7 Das Einschwimmen vor der Startlinie ist bis 3 Minuten vor dem Start erlaubt.
§ 4.1.8 Liegt die Wassertemperatur unter 14 Grad Celsius darf ein Schwimmen nicht durchgeführt werden. (also ab 13,9°C gibt es einen Duathlon)
§ 4.1.10 In der Ausschreibung kann unterhalb bestimmter Wassertemperaturen das Tragen eines Kälteschutzanzuges vorgeschrieben werden. (beim Ausschreibung lesen dran denken. Es gibt tatsächlich Wettkämpfe bei denen das so ist)
§ 4.1.11 Bei widrigen Witterungsbedingungen kann der Einsatzleiter die Benutzung von Neoprenanzügen vorschreiben. Die endgültige Entscheidung fällt 1 Stunde vor dem Start. (Infos bezüglich des Neothemas werden ausgehängt, meistens im Bereich der Startlisten, notfalls mal bei der Startunterlagenausgabe nachfragen)
§ 4.1.13 Die maximale Gesamtmaterialstärke eines Neoprenanzuges darf 5 mm nicht überschreiten und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil.
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