Zitat:
Zitat von merz
Es ist lang her, aber ich habe auch schon erlebt, daß in einer Krise des Unternehmens einfach Kürzungen des vertraglich vereinbarten Gehalts gab ... geht auch, nur die Rahmenbedingungen sind mir nicht mehr parat.
Bei Kurzarbeitregelungen wird wohl temporär auch weniger gezahlt als vereinbart?
m.
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Klar geht das. In Deutschland muss man dafuer betriebsbedingte Kuendigungsgruende vorweisen koennen.
Ich fasse aber nochmals die Gruende fuer ausbezahlte "Boni" zusammen:
- vertraglich
- quasi-vertraglich
- freiwillig, um den Angestellten zu halten, da der Mehraufwand geringer ist als ein potentieller Verlust (Neurekrutierung, Einlernung)
- freiwillig
Gegen Letzteres sollte sich der Zorn richten. Aber das macht nur ein verschwindend geringen Anteil der "Boni" aus und ist daher die Aufregung nicht wert. Was gerne vergessen wird: Unternehmen haben doch nichts zu verschenken. Jeder der mal in der freien Wirtschaft einen Vertrag ausgehandelt hat, weiss wovon ich spreche. Als Angestellter ist man immer mehr wert, als man kostet.