Zitat:
Zitat von merz
Aber bei Licht betrachtet ist es ein Skandal, daß so in der völligen Grauzone zu lassen (man sehe sich mal die Sprache der NZZ an, glasklar bestimmt ist anders oder?) - zwischen individuell vertraglich definierten, an (ggf. indiviudell) messbaren Kriterien orientiertem "Bonus" und "freiwilligen" Leistungen, die dann plötzlich zur Tradition werden, oder?
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Ich erkläre Dir gerne mal den Unterschied an Hand meines Gehaltes.
Mein Gehalt setzt sich aus einem "Fixum" und einem vertraglich garantierten variablen Gehaltsanteil zusammen.
Ich arbeite in der Kreditprüfung einer Bank. Es wird eine Insolvenzquote/Ausfallquote meiner geprüften Darlehen vereinbart, die sich an der Gesamtinsolvenzquote orientiert.
Bleibe ich unter der vereinbarten Insolvenzquote erhalte ich den vereinbarten Bonus, ist meine Quote höher, dann nicht.
Diesen Bonus erhalte ich unabhängig vom Gesamtergebnis meines Arbeitgebers, auch wenn die Bank Verluste erwirtschaften sollte.
Der Arbeigeber kann das vereinbarte Gehalt nicht so ohne weiteres kürzen.
Da das Geschäftsjahr 2008 aber über erwarten sehr gut war, gab es einen zusätzlichen, freiwilligen Bonus ohne Rechtsanspruch für die Folgejahre.
Was ist daran also so schwer zu verstehen, bzw. juristische Grauzone.
Und das die Arbeitsverträge nicht publik sind ist ja wohl auch verständlich.
heinrich