gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainiere für Deinen Traum.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - In fünf Jahren mache ich das auch!
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.01.2009, 09:41   #1131
laufcultur
Szenekenner
 
Benutzerbild von laufcultur
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Kernmühle (Nürnberg)
Beiträge: 896
Zitat:
Zitat von pumuggel Beitrag anzeigen
Ja, für den Hobbytriathleten reicht ein ärztliches Attest.
hallo, ich lese hier abundzu mit (sehr nett, dass es euch wie mir vor 2 jahren ging ) und das thema wurde gerade bei den emus mal diskutiert.
so wie ich es verstanden habe reicht leider ein attest nicht aus.

ein emu hat mal die nada angeschrieben und folgende antwort bekommen:

Zitat:
Zitat von nada
...vielen Dank für Ihre Anfrage. AARANE ist aufgrund des enthaltenen Wirkstoffes Reproterol streng verboten, Sie können hierfür keine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das geht nur für vier inhalative Wirkstoffe, nämlich FORMOTEROL, SALBUTAMOL, SALMETEROL und TERBUTALIN, auch in Verbindung mit einem inhalativen Kortison-Spray. Bitte beraten Sie sich mit Ihrem Arzt über eine Alternative und stellen Sie umgehend die Medikation um. Eine Dopingkontrolle, bei der der Wirkstoff Reproterol nachgewiesen wird, wäre in jedem Falle ein zu sanktionierender Dopingfall.

Je nach Testpool-Zugehörigkeit bzw. Inlands- oder Auslandstart müssten Sie für die Anwendung von inhalativen Antiasthmatika vom Typ der Beta-2-Agonisten (darunter fallen die 4 o.g. Wirkstoffe) entweder ein Attest vorlegen oder einen Antrag stellen. Um die Flut der eingehenden Anträge für alle Beteiligten in sinnvolle Bahnen zu lenken, haben wir die folgenden Kriterien aufgestellt:


Bei Athleten, die

· Unter 15 bzw. über 50 Jahre alt sind,

· Nicht auf internationalen Meisterschaften starten,

· keinem Testpool (Doping-Kontroll-System) und

· keiner Bundesliga angehören

reicht eine Bescheinigung des behandelnden Lungenfacharztes mit Diagnose, Medikation und ggf. Lungentests mit und ohne Medikation. Der Athlet sendet seinem Verband das Original und führt eine Kopie für die Vorlage bei Wettkampfkontrollen mit sich. Soweit ich aus Ihren Angaben ersehen kann, sollte dieser Fall auf Sie zutreffen.

In allen anderen Fällen würde ich Sie bitten, den entsprechenden Antrag einzureichen. Unsere medizinische Kommission hätte dann dazu gerne den Original-Antrag sowie mög*lichst aktuelle und aussagekräftige Ergebnisse einer Body*plethys*mo**gra*phie mit Bronchospasmolyse oder Provokation sowie einen ausführlichen Arztbrief, aus dem klar hervorgeht, warum keine Alternativtherapie zur Verfügung steht. Das Formular und weiterführende Hinweise zum Ver*fah*ren finden Sie auf unserer Homepage http://www.nada-bonn.de unter "Medizin"; ich habe es Ihnen auch an*ge*hängt. Hinweisen möchte ich außerdem noch auf unsere Medikamentendatenbank http://www.nadamed.de, über die Sie die Dopingrelevanz von Medikamenten direkt abfragen können.
laufcultur ist offline