Zitat:
Zitat von hellhimmelblau
jetzt habe ich die Vorladung und hier die folgende Straftat:
"Ausspähen von Daten gemäß $ 202a STGB und Beleidigung"
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Zu der Beleidigung kann ich nichts sagen, aber mir ist schleierhaft, wie deine Tochter mit einem PC mit Kindersicherung diese Daten beschafft haben will
