Zitat:
Zitat von F 18
Bei der Polizei muss man (auch deine Tochter) nur Angaben zur Person machen, alles andere sollte man nur tun wenn man sicher ist keinen Fehler zu machen (auch wenn man unschuldig ist). natürlich kann man sowas später auch widerrufen gut ist das trotzdem nicht.
|
ach so, ich dachte das ist schon sowas wie Wahrheitsfindung seitens der Polizei, ob die das Verfahren einstellen oder an die Staatsanwaltschaft weitergeben?