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Hallo hellhimmelblau, ich habe öfter mit ähnlich gelagerten "Fällen" zu tun (bin Schulsozialarbeiter). Ich kann dir nur raten so offen wie möglich die ganze Sache bei der Polizei zu behandeln. Habt ihr bei euch auch das Modell mit "Bezirksbeamten"? (Kannst du bei der Schule erfragen). Wenn ja, geh mal zu dem. Ansonsten würde ich bei solchen Geschichten keine juristischen Winkelzüge zu erwägen, lohnt meistens den Aufwand nicht. Wenn deine Tochter beteiligt war gibts höchstens ´n paar Sozialstunden (Eintrag ins Erziehungsregister, nicht ins Führungszeugnis) wenn nicht wird sich die Sache vor der Polizei regeln lassen. Was sagt eigentlich die Schule dazu, gehen die beiden auf die selbe?
Also immer locker bleiben, und bitte ,bitte kein Umgangsverbot weil sonst alles heimlich wird.
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