gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Hol Dir Deinen Trainingsplan!
Professionelle Trainingspläne
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Individuell anpassbar
Für alle Devices: Garmin, Wahoo, Apple und viele andere
Nutzerfreundlich: Am PC oder als App
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - meine 15 jährige Tochter hat Anzeige bekommen
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.01.2009, 13:26   #4
d_mueck
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.11.2007
Beiträge: 91
Auch bei der Benutzung des Internets gilt die Unschuldsvermutung. Der Kläger muss schon beweisen können das deine Tocher unter falscher Identität etwas strafbares begangen hat.
Und da ist auch schon der Haken meiner Meinung. Es wurde ja offensichtlich keine Straftat begangen und deswegen sehe ich keinen Grund zur Beunruhigung.
d_mueck ist offline   Mit Zitat antworten