Zitat:
Zitat von DasOe
Ich finde es immer wieder interessant, wie Aussagen gehört und interpretiert werden.
Die Aussage lautet:
Bei Orts-/Stadtdurchfahrten bin ich immer bremsbereit und fahre nicht auf dem Lenker liegend Anschlag - was sich auch häufiger beobachten läßt. Ansonsten muss man außerhalb von Städten eben damit rechnen, das mal ein Trecker oder Mähdrescher auftaucht.
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Ich fahre einfach immer nach Sichtgebot. Sprich ich muss in der Hälfte meiner Sichtweite zum stehen kommen können. Weil das war doch so in der StVO, oder war das mal?
Ich meinte damit nur das das Ganze halt schon wieder extrem komisch klingt. Weil für den vernünftig denkenden Menschen sollte sich eine Gewisse Vorsicht ja bereits aus dem Eigenen Menschenverstand heraus erschließen und die StVO hat ja eigentlich schon alles geregelt.
Aber wahrscheinlich hat der vernünftig denkende Mensch an dieser Tastatur hier einfach mal wieder nicht bedacht, daß das da oben kein Gesetzestext ist sondern nur eine Urteilsbegründung, die im Endeffekt sogar mit seiner eigenen Meinung übereinstimmt.