Weder im KSG noch im StGB gibt es entsprechende Straftatbestände. Damit ist es ausgeschlossen jemanden deswegen aus strafrechtlicher Sicht zu verklagen. Völlig abgesehen davon, dass Minister Immunität genießen, die erst aufgehoben werden müsste.
Das KSG ist im Endeffekt eine Verpflichtung der Verwaltung (Bundesregierung) zu Maßnahmen. Wenn die unterlassen werden, kann man darauf klagen, dass die Maßnahmen unternommen werden. Werden diese trotzdem nicht ergriffen gibt es z.B. Bußgelder, die aber das Ministerium bzw. der Staat bezahlt - und damit der Steuerzahler.
