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Wie auch immer: jeder "Einzahler" muss nen beleg bekommen und jede Einzahlung muss zweifelsfrei dem absender zuzuordnen sein.
Hab mal (ganz andere Baustelle, aber egal) n System mitentwickelt, wo ein Zahlungseingang mit ner Registriernummer nem Absender und über die Überweisungssumme die Ware, die der Kunde damit bestellt hatte, zugeordnet werden musste.
Das hat nach nem kurzen Anlauf einwandfrei funktioniert.
Ich hab aber zu dem Programmierer, der das Programm dazu geschrieben hat, welches die Zahlungseingänge danach gefilzt hat, keinen Kontakt mehr.
Hier wirds jedoch bestenfalls so funktionieren, dass man bei der Überweisung Name und Adresse angibt, da die Registriernummer, mit der wir gearbeitet haben, vorher an den Kunden rausgeschickt wurde/werden musste. Das wäre hier ja Quark.
Nebenher wäre die steuerliche Seite zu beleuchten. Dass wir hier alle nur das Beste im Sinn haben, wird das Finanzamt nicht interessieren.
Und auf nem anderen Blatt steht, dasses um ne öffentliche Lotterie (Glückspiel?) geht. Keine Ahnung, ob man da irgendwelche Regularien zu beachten hat.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
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