Zitat:
Zitat von TriVet
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Unten die sachlich korrekten Werte:
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✅ Beamte (Bund/Länder)
Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern ein beamtenrechtliches Ruhegehalt.
• Maximaler Ruhegehaltssatz: 75 % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
(Bezüge = eher „Brutto“, nicht Netto).
• Dieser Höchstsatz wurde erst nach ca. 40 Dienstjahren erreicht.
Daraus errechnen sich typischerweise etwa 70–72 % Netto, je nach Steuerklasse und Abzügen.
→ 112 % Netto ist ausgeschlossen, da die Berechnungsgrundlage ohnehin das Brutto ist.
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Beamte sind sehr oft in der PKV, und dieser Beitrag muss vom ausgezahlten Netto auch in der Pension noch abgezogen werden, um etwas vergleichen zu können.