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Alt Gestern, 10:12   #3608
fras13
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Registriert seit: 15.08.2024
Ort: Ahrensfelde Neu Lindenberg
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Zitat:
Zitat von TriVet Beitrag anzeigen
...

Unten die sachlich korrekten Werte:



✅ Beamte (Bund/Länder)

Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern ein beamtenrechtliches Ruhegehalt.
• Maximaler Ruhegehaltssatz: 75 % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
(Bezüge = eher „Brutto“, nicht Netto).
• Dieser Höchstsatz wurde erst nach ca. 40 Dienstjahren erreicht.

�� Daraus errechnen sich typischerweise etwa 70–72 % Netto, je nach Steuerklasse und Abzügen.
→ 112 % Netto ist ausgeschlossen, da die Berechnungsgrundlage ohnehin das Brutto ist.


...
Beamte sind sehr oft in der PKV, und dieser Beitrag muss vom ausgezahlten Netto auch in der Pension noch abgezogen werden, um etwas vergleichen zu können.
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Viele Grüße, Frank

nach dem Winterpokal ist vor dem Winterpokal.
("alter dicker Mann...")
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