Zitat:
Zitat von MattF
Israel hat das Recht auf einen Staat, das palästinensische Volk nur ein Recht auf Entwicklung. Wieso hat es kein Recht auf einen Staat und wer ist dann der Staat. Praktisch hat das palästinensische Volk dann ein Recht auf Entwicklung unter Fremdherrschaft.
So kann man mit schönen Worten, schlechte Dinge sagen.
P.s.: Das am Anfang stimmt ja auch mit dem Antizionismus, nur die Konsequenz ist dann falsch oder dass halt den Palästinensern nicht dasselbe zugestanden wird.
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Das halte ich für eine böswillige Interpretation. Das Recht auf einen Palästinensischen Staat gab es in 1948 - dies wurde bewußt nicht genutzt, weil man kein Staat
neben Israel, sondern eins
anstelle von Israel wollte. Ein solcher Staat hat m.M.n. tatsächlich keine Existenzberechtigung. Die Schlußfolgerung, daß die Palästinenser das Recht auf eine eigenständige friedliche Entwicklung haben, drückt aus, daß dies auch zu einem Staat führen kann - der die Prämisse "friedlich" erfüllt. Diese Prämisse ist absolut zwingend, aber bisher nicht absehbar zu erfüllen.
Übrigens, die Bewohner des West-Jordanlandes waren zwischen 1048 und 1967 jordanische Staatsbürger, bis heute haben viele ihre jordanischen Pässe. Ein Anschluß an Jordanien wäre daher m.M.n. historisch ebenso zu rechtfertigen und nicht unbedingt schlechter, als ein eingenständiger palästinensischer Zwergstaat.