Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Maßgeblich ist jedoch: Die Bestimmungen der WADA ...
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Aber die Bestimmungen der WADA haben doch hinsichtlich der Aussendarstellung einer Einnahme eines Medikaments in Mengen, die lt. Beipack auf jeden Fall der ärztlichen Überwachung bedürften, keinerlei Relevanz, egal wie du das nennen willst.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!