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Alt 25.09.2025, 17:13   #63
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 28.04.2011
Beiträge: 9.490
§3 Anti-Doping-Gesetz - AntiDopG sagt:

(recht allgemein):

Zitat:
(1) Es ist verboten,

1.
ein Dopingmittel, das ein in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführter Stoff ist .....ohne medizinische Indikation bei sich in der Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwenden zu lassen.

....
(3) Ein Wettbewerb des organisierten Sports im Sinne dieser Vorschrift ist jede Sportveranstaltung, die

1.
von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung organisiert wird und
2.
bei der Regeln einzuhalten sind, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation mit verpflichtender Wirkung für ihre Mitgliedsorganisationen verabschiedet wurden.

Jetzt müsste man halt das Wort Sportorganisation definieren. Ich hab mal ChatGPT zu Hilfe genommen:

Zitat:
Interpretation: Was heißt „nationale oder internationale Sportorganisation“?

Aus der Norm und aus den allgemein zugänglichen juristischen Kommentaren ergibt sich:

Es muss eine Organisation bestehen, die auf nationaler oder internationaler Ebene tätig ist.

Diese Organisation kann Veranstaltungen selbst organisieren, oder

im Auftrag von jemand anderem, oder

mit ihrer Anerkennung bzw. Zulassung (z. B. durch Anerkennung durch einen Verband).
Anwalt
+2
Deutsche Bundesgesetze
+2

Wichtig ist, dass die Regeln, nach denen der Wettbewerb abläuft, verbindlich sind für die Mitgliedsorganisationen dieser Sportorganisation. Das heißt: Es müssen Regeln existieren, die von der Sportorganisation verabschiedet sind und die zwingend gelten – also nicht nur Empfehlungen.

Nur wenn man also in dem Rahmen dopt, kann man in D bestraft werden.


Ich hab ChatGPT nach einer Einschätzung gefragt, ob die Enhanced Games eine Sportorganisation sind, die Antwort finde ich nachvollziehbar:
Zitat:

Einschätzung: Passen die Enhanced Games zu dieser Definition?

Nach dem derzeit bekannten Stand:

Nationale oder internationale Sportorganisation?
Die Enhanced Games sind nicht Teil eines bestehenden nationalen oder internationalen Verbandes, soweit bekannt. Sie sind eine neue private Einrichtung, nicht eingebunden in die üblichen Strukturen wie nationale Sportverbände oder internationale Fachverbände (z. B. IOC, WADA, etc.).
Wikipedia
+1

Organisation „in deren Auftrag oder mit deren Anerkennung“
Es gibt keinen Hinweis, dass etwa ein bestehender Sportverband die Enhanced Games anerkennt oder beauftragt hat.
Wikipedia
+1

Verbindliche Regeln für Mitgliedsorganisationen
Da sie nicht Teil einer Verbandstruktur sind (oder bekannt sind), gibt es auch keine Mitgliedsorganisationen, die sich verpflichtend an Regeln der Enhanced Games halten. Zudem sind die Regeln, wie z.B. der Verzicht auf Anti-Doping-Kontrollen, gerade nicht kompatibel mit WADAs Regeln — also widersprechen sie in gewisser Weise dem Standard, den viele Sportorganisationen als verbindlich betrachten.
Wikipedia
+1

Schlussfolgerung

Nach meiner Einschätzung fallen die Enhanced Games derzeit kaum unter die Definition eines „Wettbewerbs des organisierten Sports“ gemäß § 3 Abs. 3 AntiDopG, weil mindestens die Voraussetzungen der Anerkennung und der verbindlichen Mitgliedsorganisationen fehlen.

Das hat zur Folge:

Wenn jemand an den Enhanced Games teilnimmt, könnte das AntiDopG nicht anwendbar sein auf den Punkt, dass dieser Wettbewerb „organisierter Sport“ sei (in diesem Sinne).

Jedoch andere Teile des AntiDopG könnten trotzdem relevant sein, z. B. wenn die Person Spitzensportler ist und Mitglied eines Testpools etc. (§ 4) — je nachdem.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten