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Zitat von qbz
Die Bundesregierung will die Strompreissenkung für Unternehmen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur finanzieren. Ein Gutachten bewertet diese Finanzierung als verfassungswidrig, ...[/url]
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Irgendwie wird es öde, immer öfter politische Entscheidungen über mögliche Verfassungsverletzungen zu be- bzw. verurteilen. Es wäre sinnvoller, auf Wirksamkeit und Effizienz zu schauen. Im Falle des Strompreises: es muß gesenkt werden, indem die Randbedingungen für niedrigere Kosten im System geschaffen werden, nicht über staatliche Zuschüsse (günstige Energieträger, effiziente Energieerzeugung, geringe Verwaltungskosten, geringe Abgaben, ...). Nur dann wird es nachhaltig und wirksam, egal ob für die Industrie oder für Privatpersonen. Wenn jetzt einfach "Sondervermögen" als Subvention eingesetzt wird, ändert sich gar nichts, man verschiebt nur das Problem. Da ist es schnuppe, ob es formal die Verfassung verletzt, es ist schlimmer, daß es den gesunden Menschenverstand beleidigt.