Die Bundesregierung will die Strompreissenkung für Unternehmen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur finanzieren. Ein Gutachten bewertet diese Finanzierung als verfassungswidrig, weil damit Gelder aus dem Sondervermögen für konsumptive Ausgaben verwendet werden statt für die Finanzierung der Strominfrastruktur und damit der gesetzliche Zweck des Sondervermögens nicht erfüllt ist.
Zitat:
Das Gutachten von Dr. Roda Verheyen ist eine wichtige Richtschnur für die Haushalts- und Klimapolitik der kommenden Jahre: Es stellt klar: Jeder Euro des Sondervermögens muss zusätzlich und für Investitionen eingesetzt werden. Das Gutachten ist eine Steilvorlage für Klimaschutzminister Carsten Schneider, für dessen 100-Tage-Bilanz entscheidend sein wird, wie viele Milliarden er aus dem Sondervermögen in effiziente Klimaschutzinvestitionen lenken kann.
Die rechtliche Einschätzung von Roda Verheyen zeigt, dass eine Strompreissenkung aus dem Sondervermögen, wie es das Aufstellungsschreiben für den Bundeshaushalt 2025 suggeriert, die Voraussetzung der zusätzlichen Investitionen nicht erfüllt und auch die Nutzung des Klima- und Transformationsfonds zu diesem Zweck verfassungsrechtlich problematisch wäre.
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https://www.telepolis.de/features/St...-10464309.html