Zitat:
Zitat von Meik
Da sehe ich aber schon den Veranstalter in der Pflicht auf dem Laufenden zu sein was das Regelwerk für seine Veranstaltung betrifft.
Wenn du irgendwas findest wo der Veranstalter was an den "Durchführungsbestimmungen für die SpO" ändern kann und wo die Durchführungsbestimmungen stehen gerne Quelle.
|
Ich habe auch gesucht und nix gefunden.

Darauf hin habe ich @challengeroth angefragt. Aber noch keine entsprechende Antwort erhalten.
Die Argumentation aus Roth dem Verband gegenüber war grundsätzlich: Räder dürfen ggf. von kleinen Athleten gefahren werden aber von großen Athleten vielleicht grad nicht mehr und das geht so nicht.
Mit dem Veranstalter in Ingolstadt habe ich übrigens auch telefoniert. Es gibt noch nix spruchreifes zu berichten, insgesamt war das aber ein konstruktives und positives Telefonat auf gleicher Wellenlänge und pro Triathlon/pro Athlet, dass zuversichtlich stimmt.
