Zitat:
Zitat von Helmut S
Weil das grundsätzlich so is. Die Gewaltausübung liegt nur bei der Polizei - oder einem behördlich zugelassener Sicherheitsdienst. Es könnte Notwehr oder Notstand vorliegen und selbst dann gilt Verhältnismäßigkeit - für dich ebenso wie für den Sicherheitsdienst.
Nope - ausser siehe oben.
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Die Ausübung des Hausrechts und Gewaltanwendung sind ja nochmal zwei paar Schuhe. Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung auch nochmal. Führt aber hier zu weit. Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Ich würde vermuten, dass du nicht so einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommst und am Wettkampf teilnehmen kannst.
M.