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Alt 29.04.2025, 17:16   #248
Matthias75
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Registriert seit: 12.12.2010
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Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Weil das grundsätzlich so is. Die Gewaltausübung liegt nur bei der Polizei - oder einem behördlich zugelassener Sicherheitsdienst. Es könnte Notwehr oder Notstand vorliegen und selbst dann gilt Verhältnismäßigkeit - für dich ebenso wie für den Sicherheitsdienst.

Nope - ausser siehe oben.
Die Ausübung des Hausrechts und Gewaltanwendung sind ja nochmal zwei paar Schuhe. Verhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung auch nochmal. Führt aber hier zu weit. Um zur Eingangsfrage zurückzukommen: Ich würde vermuten, dass du nicht so einfach am Kampfrichter vorbei in die Wechselzone kommst und am Wettkampf teilnehmen kannst.

M.

Geändert von Matthias75 (29.04.2025 um 17:28 Uhr).
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