Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil von 2021 eindeutig klargestellt, wie der Artikel 20a auszulegen ist. Er bezieht sich auf konkret formulierte Emissionspfade zur Klimaneutralität im Jahr 2045.
Das Urteil erging gegen die damalige Bundesregierung, weil deren Emissionsziele zu ungenau formuliert waren, um dem Grundgesetz zu entsprechen.
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Ok, und was ist, wenn es DE nicht schafft?