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Alt 13.04.2025, 16:03   #2963
uk1
Szenekenner
 
Registriert seit: 15.01.2020
Beiträge: 589
Zitat:
Auf wieviel würdest du denn kürzen wenn jemand kann aber nicht will?
Ich differenziere, macht er eine Umschulung/Weiterbildung und nimmt dort regelmäßig Teil behält er die Leistungen. Ich meine hier nur die Maßnahmen der Umschulung/Weiterbildung keine anderen Maßnahmen. Sind die absolviert, findet sofort ein Gespräch statt, da wird ein Zeitplan aufgestellt passiert innerhalb von zwei Monaten nichts, dann 30%, das steigert sich dann bis auf 100% innerhalb eines Jahres.
Nur mal ein Beispiel ein Bürgergeldempfänger bekommt eine Weiterbildung zum Berufskraftfahrer absolviert diese über einige Monate das Jobcenter finanziert diese mit einigen tausend Euro. Er schafft die Prüfung und bekommt ein Angebot von einer Firma das er mit der Begründung ablehnt das er das nicht kann weil ihm die Arbeitszeiten nicht passen. Natürlich war ihm vorher klar was der Berufskraftfahrer mit sich bringt. Dann bekommt er einen Monat Zeit sich etwas zu suchen. Macht er das nicht 100% Kürzung. Aber in Wirklichkeit wird er über die nächsten 3 Jahre vom Jobcenter finanzierte Maßnahmen besuchen, die ebenfalls dazu führen das er in keine Arbeit kommt. Das ist Wahnsinn.

Die die über Jahre im Arbeitsprozess gestanden haben und dann arbeitslos werden, die haben gute Chancen durch Umschulung/Weiterbildung in relativ kurzer Zeit wieder einzusteigen.

Um deine Frage zu beantworten ja nach 1 Jahr könnte die Kürzung auf 100% gehen. Bis auf Umschulung und Weiterbildung würde ich keine weiteren Maßnahmen mehr anbieten. Was wichtig ist erstmal vollfinanzierte Stellen zu schaffen mit einem richtigen Arbeitsprozess wo wirklich etwas sinnvolles gemacht wird. Und wie schon gesagt kommt er bekommt er Geld kommt er nicht bekommt er kein Geld.
uk1 ist offline   Mit Zitat antworten