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Heute gab es die neuen Infos aus der Koalitionsrunde.
Geplant scheint jetzt:
* 500 Milliarden Sondervermögen für Infrastruktur.
* Änderung der Schuldenbremse für Verteidigungsetat: Was im Etat über 1 % vom BIP liegt, soll von der Schuldenbremse ausgenommen sein. Motto nach Merz: »whatever it takes«. quasi ein "all you can eat" Buffet für die Verteidigung und den Ukrainekrieg. D.h. es gibt keine obere Begrenzung mehr, keine Schuldenbremse für den Verteidigungsetat und den Ukrainekrieg. Verfassungsrechtlich IMHO vermutlich sehr problematisch, je nach Formulierung der Änderung.
* Extrem undemokratische Verabschiedung mit Mehrheiten, die vor 4 Jahren galten und undemokratisches Übergehen des neuen Bundestages von den Parteien der Mitte: Grüne, SPD, CDU/CSU, FDP.
Verfassungsrechtler: "Die pauschale Ausnahmeregelung, wonach Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 % des BIP komplett von der Schuldenbremse ausgenommen werden und damit eine unbegrenzte Verschuldung in diesem Bereich möglich wäre, verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Schuldenbremse. Ein verfassungskonformes Gesetz müsste die Ausnahme für den Verteidigungsbereich eng begrenzen, zeitlich befristen und einen Mechanismus zur späteren Rückführung bzw. Begrenzung der Schulden in diesem Bereich vorsehen."
Ich hoffe, es kommen Verfassungsklagen, so dass wieder eine Schuldenbegrenzung ins GG aufgenommen werden muss für den Verteidigungsetat und nicht nur für alle anderen Etats!
Geändert von qbz (04.03.2025 um 22:28 Uhr).
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