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Im GG Art. 87a steht nämlich:
(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. .
D.h ohne GG-Änderung geht es IMHO nicht, jetzt 400 Milliarden zu beschliessen!
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