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Alt 03.03.2025, 18:01   #2464
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.408
Verfassungswidrigkeit des geplanten Sondervermögens?

Man sehe es mir nach - da es um eine juristische Frage geht, habe ich chatgpt bemüht, bevor ich es aus meiner eher parteilichen Perspektive darstelle:

Frage: Die deutsche Regierung will ein Sondervermögen mit Kreditermächtigung in der Höhe von 400 Milliarden Euro für die Verwendung der Ausrüstung der Bundeswehr und der ukrainischen Armee beschliessen, die sich im Krieg mit Russland befindet. Ist ein solches Sondervermögen im Umfang von 400 Milliarden und für diese Zwecke konform mit der deutschen Verfassung oder verstösst das gegen die deutsche Verfassung?

Antwort: (.....)
**Fazit**
Kurz gesagt:
- **Grundsätzlich möglich?** Ein Sondervermögen ist ein verfassungsrechtlich zulässiges Instrument – vorausgesetzt, es wird durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (und damit durch ein besonderes parlamentarisches Mehrheitsverfahren) legitimiert und streng zweckgebunden eingesetzt.
- **Problematisch in der Größe und Zweckbindung:** Ein Sondervermögen von 400 Mrd. Euro geht weit über das hinaus, was bisher verfassungsrechtlich abgesichert wurde, und die Finanzierung von Ausrüstungsmaßnahmen sowohl für die Bundeswehr als auch für eine fremde Armee (Ukraine) könnte verfassungsrechtliche Grundsätze wie die Schuldenbremse und den Grundsatz der Haushaltsklarheit verletzen, wenn nicht alle erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Letztlich wird die verfassungsmäßige Zulässigkeit eines derart massiven Sondervermögens davon abhängen, ob und wie die Bundesregierung – gemeinsam mit dem Parlament und dem Bundesrat – die dafür notwendigen verfassungsrechtlichen Anpassungen vornimmt und dabei alle haushaltsrechtlichen Prinzipien beachtet. Ohne eine solche verfassungsrechtliche Absicherung dürfte ein Sondervermögen in der Größenordnung von 400 Mrd. Euro für diese Zwecke als problematisch und potenziell verfassungswidrig angesehen werden.

Diese Frage ist also in der juristischen Fachwelt nach wie vor heiß umstritten und bedarf einer intensiven verfassungsrechtlichen Prüfung.
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qbz: Ich vermute, dass ist möglicherweise ein Grund, weshalb heute Merz keinen Bundestagssitzungstermin genannt hat, um die wahnsinnigen Kredite zu beschliessen. Sie benötigen erst eine verfassungsrechtliche Klärung.

Geändert von qbz (03.03.2025 um 18:10 Uhr).
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