Zitat:
Zitat von Helmut S
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Naja, das kann man alles relativ entspannt sehen, das wurde ja im Vorfeld von Verfassungsjuristen in den Medien schon kommentiert. Tatsächlich besteht bei einer so kurzfristig organisierten Wahl ein erhöhtes Risiko von Benachteiligung von Wählern im Ausland. Da das Grundgesetz aber eindeutig eine 60Tage- Frist setzt, bis zu der die Neuwahl erfolgt sein muss, priorisiert es hier offenbar eindeutig die Handlungsfähigkeit der Regierung gegenüber einzelnen Wählerbenachteiligungen, die aus organisatorischen Schwierigkeiten entstehen. Beschwerden haben da, zumindest nach den Kommentaren, dich ich gelesen habe, keine Erfolgsaussichten.
Das Wagenknecht den Medien vor allem die Schuld am schlechten Abschneiden gibt, ist schon bezeichnend, wenn man mit seinem Namen für die eigene Partei und damit insbesondere zu deren Wahlergebnis stehen sollte. Hoffentlich ist die bald Geschichte.