Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Aus der Erfahrung der realen Wehrpflicht heraus würde ich heute verweigern, da mein Eindruck war, daß die Wehrpflicht weder mir nennenswerte militärische Fähigkeiten vermittelt hat (als große Enttäuschung nicht mal nennenswerte sportlich-körperliche Entwicklung bot), noch daß eine Wehrpflicht-Armee (zumindest wie die, die ich in 1988/89 erlebt habe) einen nennenswerten militärischen Nutzen hat. Es war pure Verschwendung von 15 Monaten Lebenszeit und Ressourcen. Inzwischen halte ich eine professionelle Berufsarmee für die deutlich kosteneffizientere Lösung. Ob das ein akzeptabler Verweigerungsgrund wäre, bezweifle ich.
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Da gebe ich Dir zu 100% recht. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz (Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 12a Absatz 2) recht streng geregelt!
Nach dem GG gelten nur Gewissenentscheidungen als Gründe für eine Kriegsdienstverweigerung
Das Gewissen wurde zu meiner Zeit auch recht gründlich überprüft!