Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
War es eine anonyme Spende? Dann wäre es klar.
Ich habe es aber so verstanden, daß eine Person gespendet hat, der namentlich bekannt ist, aber von dem man jetzt annimmt, daß er als Strohmann fungierte. Wenn eine Partei eine Spende von jemandem bekommt, dessen Namen bekannt ist, dann glaubt die Partei zumindest zu wissen, von wem die Spende kommt. Gibt es etwa eine Pflicht zum Mißtrauen und Überprüfung, ob dieser Glaube gerechtfertigt ist, bzw. ob hinter einem Spender jemand anderes stecken kann?
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Ne war wohl keine anonyme Spende. So wie ich das Gesetz interpretiere, hat eine Partei aber Fürsorgepflicht / due dilligence, dass zu prüfen. Ebenso wenn lauter Kleinstspenden unter z.B. 10 k Euro kommen. Ob sie da ihre Pflicht verletzt haben, wird am Ende wohl ein Gericht entscheiden.