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Alt 15.02.2025, 21:12   #1878
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.424
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
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Wir bekennen uns zum Völkerecht, in dem jeder Staat das Recht auf territoriale Unversehrtheit hat. Donald Trump sollte die Durchsetzung des Rechts anstreben, andernfalls ist es nichts wert. Für Deals zwischen zwei Potentaten brauchen wir kein Völkerrecht.
Die Vermittlungsinitiative der Chinesen und der Brasilianer hat z.B. als Kern-Elemente für eine Vermitlung die Akzeptanz zentraler Grundsätze der UNO Charta enthalten, nach denen sich die Friedenslösung bzw. die "Streithähne" richten sollten. Sie ist aber von den EU-Staaten, Biden und der Ukraine nie unterstützt oder in Anspruch genommen worden, aus welchen Gründen auch immer.

General Kellog (Sonderbeauftragter der USA für Ukraine) hat heute folgendes gesagt:

Zitat:
"Bei einem öffentlichen Auftritt am Rand der Konferenz sagte der US-Sonderbeauftragte Keith Kellogg, man werde die Interessen der Europäer berücksichtigen, aber am Verhandlungstisch würden sie nicht sitzen. »Da werden zwei Protagonisten und ein Vermittler sitzen«, sagte Kellogg wörtlich.

Offenbar meinte er mit der Äußerung, dass nur US-Präsident Trump, der russische Präsident Wladimir Putin und Wolodymyr Selenskyj über einen möglichen Deal verhandeln würden. Als Kellogg gefragt wurde, ob die Ukrainer am Verhandlungstisch sitzen werden und ebenso die Europäer, sagt er: »Die Antwort auf die letzte Frage ist nein, die Antwort auf den ersten Teil ist ja, natürlich werden die Ukrainer am Tisch sitzen.«"
https://www.spiegel.de/ausland/ukrai...0-152090df7e93

D.h. ob und wie und in welchen Teilen die Friedensvereinbarung mit dem Völkerrecht dann übereinstimmen wird oder nicht, kann man m.E. erst nach Abschluss und den konkreten Vereinbarungen sagen. Dass der Angriffskrieg selbst völkerrechtswidrig ist, hat ja die UNO-Generalversammlung mit grosser Mehrheit beschlossen.

Ps. Für die unilaterale Beschlagnahmung der russischen Auslandsdevisen durch die USA und die EU z.B. gibt es auch keine internationale rechtliche Grundlage, sie ist unilateral, einseitig und rechtswidrig erfolgt.

Geändert von qbz (15.02.2025 um 23:14 Uhr).
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