Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Er kam 2016 (als 15jähriger, wenn ich mich nicht verrechnet habe) und hat hier Arbeit gefunden. Er bekam eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung der Stadt München, war also nicht ausreisepflichtig. Als Sportler nahm er an bayerischen Meisterschaften teil (Bodybuilding).
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Der Spiegel stellt die aufenthaltsrechtliche Situation so dar. Das erklärt die widersprüchlichen Angaben des Innenministers.
Zitat:
"Nach SPIEGEL-Informationen klagte Farhad N. gegen die Ablehnung (seines Asylantrages) 2017. Sein Fall erhielt das Aktenzeichen M 25 K 17.48375. Doch das offenbar überlastete Verwaltungsgericht München brauchte drei Jahre, bis es die Entscheidung des Bamf bestätigte und die Klage abwies.
Von Dezember 2020 an hätte Farhad N. abgeschoben werden können. Er war, wie es die Behörden nennen, »vollziehbar ausreisepflichtig«. Ob damals versucht wurde, N. abzuschieben, ist bislang nicht bekannt. 2021 verstrich diese Chance jedoch: Mit der Machtübernahme der Taliban im Sommer setzte die Bundesrepublik alle Abschiebungen nach Afghanistan aus. Farhad N. erhielt schon wenige Monate zuvor eine sogenannte Duldung und durfte bleiben. Zuletzt hatte er eine Arbeitserlaubnis und lebte im Münchner Süden in der Mehrfamiliensiedlung, in der die Polizei nun seine Wohnungstür wegsprengte."
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https://www.spiegel.de/panorama/mutm...9-79c0f09cd46a
Ps. Die Duldung ist auch eine gültige befristete Aufenthaltserlaubnis.